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Illustration: Flüchten, Verstecken, Alarmieren

Kommunikation

Flüchten, Verstecken, Alarmieren

Geprüft am 7 Quellen Redaktion Krisenbuddy

Kurz gesagt: Bei Schüssen oder einem Anschlag zählt jede Sekunde. Drei Schritte, einmal eingeprägt, helfen dir zu handeln.

Drei Schritte merken

Gibt es einen sicheren Weg, flüchte. Gibt es keinen, versteck dich. Alarmiere die Polizei, sobald du in Sicherheit bist. Präg dir die Reihenfolge jetzt ein. [7] [2] [3] [1]

  • Flüchten: weg von der Gefahr
  • Verstecken: Tür zu, leise sein
  • Alarmieren: Polizei unter 110

Flüchten: schnell und sicher

Verlass den Ort so schnell und sicher wie möglich und meide Menschenmengen. Warne andere und hilf ihnen, wenn es geht, ohne dich zu zeigen. Merk dir im Alltag, wo die Notausgänge sind. [7] [2] [3] [4]

Verstecken: zu, dunkel, leise

Schließ ab oder verbarrikadiere die Tür und bleib weg von Tür und Fenstern. Mach das Licht aus und stell das Handy auf lautlos, auch ohne Vibration. Feste Mauern bieten Deckung. [7] [3] [2]

Alarmieren: 110, wenn du sicher bist

Ruf die Polizei unter 110, sobald es gefahrlos geht. Sag, wo du bist, was passiert ist, wie viele Täter mit welchen Waffen und wohin sie gegangen sind. Ruf niemanden an, der sich gerade versteckt. [7] [1] [2]

Hände zeigen, Anweisungen folgen

Die Polizei kann Täter und Opfer anfangs nicht unterscheiden. Halte nichts in den Händen, zeig sie offen und die Arme weg vom Körper. Renn nicht auf Einsatzkräfte zu und folge jeder Anweisung. [2] [3]

Nicht filmen, nichts teilen

Deine Sicherheit geht vor, filmende Menschen behindern zudem Einsätze. Teile keine Bilder oder Gerüchte. Bilder, die Verletzte in ihrer Hilflosigkeit oder Tote grob anstößig zeigen, sind in Deutschland strafbar. [5] [2] [6]

Wichtig in diesen Lagen

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Quellen

Inhaltlich geprüft am 17.10.2026. Jede Zahl und jede Handlungsempfehlung stützt sich auf diese Quellen.

  1. Zivilcourage, Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (polizei-beratung.de), abgerufen 17.10.2026
  2. Terrorist attacks and other armed aggression: what to do, Myndigheten för civilt försvar (MCF, früher MSB), Schweden, abgerufen 17.10.2026
  3. Verhaltensregeln bei einem Anschlag (Merkblatt), Stadtpolizei Winterthur, Schweiz, abgerufen 17.10.2026
  4. Explosionen: Hier finden Sie Schutz, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), abgerufen 17.10.2026
  5. Filmen kann stören! (Stand 15.01.2024), Kantonspolizei Basel-Stadt, Schweiz, abgerufen 17.10.2026
  6. § 201a StGB: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 17.10.2026
  7. Verhalten bei lebensbedrohlichen Gewalttaten (Faltblatt, Stand September 2019), Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, abgerufen 17.10.2026