
Militär und Krise
Nicht fotografieren, nicht posten
Kurz gesagt: Fotos von Kasernen, Kolonnen und Truppen nicht ins Netz stellen. Und kein Geld für solche Fotos annehmen.
Was im Netz landet, verrät viel
Seit dem 20. Februar 2026 dürfen Soldatinnen und Soldaten in militärischen Einrichtungen wieder nur mit Erlaubnis filmen oder fotografieren. Grund: Selbst Details im Hintergrund können Spionage und Sabotage helfen. [6] [2]
In Deutschland: § 109g StGB
Strafbar ist, wer Bilder oder Beschreibungen von Militär anfertigt oder weitergibt und damit wissentlich die Sicherheit Deutschlands oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet. Schon leichtfertiges Weitergeben kann strafbar sein. [1]
Am besten gar nicht posten
Teile keine Fotos, Videos oder Standorte von Kolonnen, Kasernen oder Truppenbewegungen, auch nicht in Gruppenchats. Gerade Ort, Zeit und Personal lassen Rückschlüsse zu. [1] [3]
Geld für Fotos? Finger weg
Fremde Geheimdienste werben über soziale Medien Menschen für kleine Aufträge an, oft gegen wenig Geld, etwa für Fotos. Wer mitmacht, wird in Spionage oder Sabotage verwickelt: in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahre Haft. [4] [5]
Anwerbeversuche melden
Geh auf solche Angebote nicht ein. Melde den Kontakt den Sicherheitsbehörden, zum Beispiel der Polizei. [4]
Zu Gast bei der Bundeswehr
Für Gäste gelten die Regeln vor Ort: Die Bundeswehr darf für ihre Sicherheitsbereiche Anordnungen treffen, etwa ein Fotoverbot per Schild. Halte dich daran und frag im Zweifel die Wache. [7] [1]
Wichtig in diesen Lagen
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Quellen
Inhaltlich geprüft am 19.10.2026. Jede Zahl und jede Handlungsempfehlung stützt sich auf diese Quellen.
- § 109g StGB: Sicherheitsgefährdendes Abbilden, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 19.10.2026
- German military imposes general filming ban to curb social media risks (06.03.2026), Reuters (veröffentlicht bei Internazionale), abgerufen 19.10.2026
- YouTube-Netiquette (21.01.2020), Bundeswehr, abgerufen 19.10.2026
- BKA und Nachrichtendienste warnen vor Anwerbeversuchen für Spionage und Sabotage über Soziale Medien (gemeinsame Pressemitteilung, 02.09.2025), Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz, BAMAD und BND (bereitgestellt vom LfV Sachsen), abgerufen 19.10.2026
- Spionage: BKA und Nachrichtendienste warnen vor Anwerbeversuchen (03.09.2025), Bundeswehr, Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst, abgerufen 19.10.2026
- Zahlen, Daten, Fakten: Fotos und Videos in Kasernen (Stand 07.03.2026), Bundeswehr, abgerufen 19.10.2026
- § 2 UZwGBw: Militärische Bereiche und Sicherheitsbereiche, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 19.10.2026