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Illustration: Militärkolonnen im Straßenverkehr

Militär und Krise

Militärkolonnen im Straßenverkehr

Geprüft am 3 Quellen Redaktion Krisenbuddy

Kurz gesagt: Blaue Fahnen, hinten eine grüne: In Deutschland gilt eine Kolonne als ein Fahrzeug. Schere nie dazwischen ein.

So erkennst du eine Kolonne

Alle Fahrzeuge bis auf das letzte tragen auf der Fahrerseite eine blaue Fahne. Das letzte hat eine grüne Fahne und manchmal ein gelbes Blinklicht oder eine Warntafel. [1]

Eine Kolonne gilt als ein Fahrzeug

Ein geschlossener Verband darf nicht unterbrochen werden. Fährt das erste Fahrzeug bei Grün über die Ampel, dürfen alle folgen, auch bei Rot. Das gilt auch an Kreuzungen, Zebrastreifen und im Kreisverkehr. [1] [2]

Nicht dazwischen drängeln

Schere nicht in die Lücken ein, auch nicht beim Reißverschluss. Nur an der Autobahnauffahrt gilt: Liegen mindestens 100 m zwischen den Fahrzeugen, darfst du zügig auffahren. Verlass die Kolonne dann bei nächster Gelegenheit. [1]

Überholen nur in einem Zug

Überhole eine Kolonne nur, wenn du in einem Rutsch an allen Fahrzeugen vorbeikommst. Das geht meist nur auf Autobahnen und mehrspurigen Schnellstraßen. [1]

Kolonnen der Verbündeten

Wer in ausländischen Kolonnen fährt, kennt die deutschen Verkehrsregeln oft nicht ganz genau. Fahr deshalb bei solchen Kolonnen besonders aufmerksam. [1]

Sonderrechte mit Rücksicht

Bundeswehr und verbündete Truppen dürfen von der Straßenverkehrsordnung abweichen, wenn es für ihre Aufgaben dringend nötig ist. Das gilt nur mit gebührender Rücksicht auf die öffentliche Sicherheit. [3]

Wichtig in diesen Lagen

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Quellen

Inhaltlich geprüft am 19.10.2026. Jede Zahl und jede Handlungsempfehlung stützt sich auf diese Quellen.

  1. Achtung Kolonne! Richtiges Verhalten bei Militärkonvois (Faltblatt, Stand März 2025), Bundeswehr, Operatives Führungskommando, abgerufen 19.10.2026
  2. § 27 StVO: Verbände, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 19.10.2026
  3. § 35 StVO: Sonderrechte, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 19.10.2026