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Illustration: Sammeln: Rinde und Baumsaft sind tabu

Nahrung aus der Natur

Sammeln: Rinde und Baumsaft sind tabu

Geprüft am 4 Quellen Redaktion Krisenbuddy

Kurz gesagt: Beeren, Kräuter und Nüsse darfst du in kleinen Mengen pflücken. Bäume anbohren oder schälen nicht.

Was die Handstrauß-Regel abdeckt

Erlaubt sind kleine Mengen Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter, Blumen und Zweige für den eigenen Bedarf, wo Betreten erlaubt ist. Mehr deckt die Regel nicht ab. [1]

Rinde und Saft gehören nicht dazu

Rinde, Wurzeln und Baumsaft nennt das Gesetz nicht. Wer einen fremden Baum anbohrt, um Birken- oder Ahornsaft zu zapfen, oder Rinde schält, beschädigt fremdes Eigentum. Das kann strafbar sein. [1] [2]

Schutzgebiete

In Naturschutzgebieten ist alles verboten, was das Gebiet beschädigen oder verändern kann. Was genau gilt, regelt die Verordnung des jeweiligen Gebiets. [3]

Nicht plündern

Wer gewerblich sammelt, braucht eine Genehmigung. Ganze Bestände ohne vernünftigen Grund abzuernten oder zu verwüsten ist verboten. [1]

Fuchsbandwurm: waschen, kochen

Die Eier des Fuchsbandwurms sind sehr widerstandsfähig. Wasch bodennah Gesammeltes gründlich, in Risikogebieten möglichst kochen oder trocknen. Erst minus 80 °C über Tage töten sie, kein Gefrierschrank. [4]

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Quellen

Inhaltlich geprüft am 16.10.2026. Jede Zahl und jede Handlungsempfehlung stützt sich auf diese Quellen.

  1. Bundesnaturschutzgesetz, § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen 16.10.2026
  2. Strafgesetzbuch, § 303 Sachbeschädigung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen 16.10.2026
  3. Bundesnaturschutzgesetz, § 23 Naturschutzgebiete, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen 16.10.2026
  4. RKI-Ratgeber Echinokokkose, Robert Koch-Institut (RKI), abgerufen 16.10.2026