
Nahrung aus der Natur
Angeln: Recht und Grundlagen
Kurz gesagt: Angeln ohne Erlaubnis ist Fischwilderei. Wer im Ernstfall fischen will, muss die Regeln seines Landes kennen.
Zwei Papiere
Meist brauchst du einen Fischereischein als Nachweis deiner Sachkunde und einen Erlaubnisschein des Fischereiberechtigten für das Gewässer. Beides zeigst du bei Kontrollen vor. [1]
Ohne Erlaubnis strafbar
Wer fischt, ohne das Fischereirecht zu haben, begeht Fischwilderei. Darauf stehen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (§ 293 StGB). [2]
Jedes Land regelt es anders
Prüf vorher die Regeln deines Bundeslandes. [1] [3]
- Brandenburg: Friedfischangel ohne Fischereischein
- Niedersachsen: keine gesetzliche Scheinpflicht
- Teils befristete Touristenscheine ohne Prüfung
- Die Erlaubnis fürs Gewässer brauchst du trotzdem
Schonzeiten und Mindestmaße
Landesverordnungen legen fest, wann und ab welcher Größe du eine Art fangen darfst. In Brandenburg etwa ist der Hecht vom 1. Februar bis 31. März geschont und erst ab 45 cm erlaubt. [4]
Zu kleine Fische zurück
Untermaßige oder geschonte Fische setzt du sofort schonend zurück. Hat der Fisch den Haken tief geschluckt, schneid die Schnur an der Maulspitze ab. [4]
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Quellen
Inhaltlich geprüft am 16.10.2026. Jede Zahl und jede Handlungsempfehlung stützt sich auf diese Quellen.
- Fischereischein, Wikipedia, abgerufen 16.10.2026
- § 293 StGB: Fischwilderei, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen 16.10.2026
- Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG), § 17, Land Brandenburg (bravors.brandenburg.de), abgerufen 16.10.2026
- Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO), §§ 2, 3 und Anlage, Land Brandenburg (bravors.brandenburg.de), abgerufen 16.10.2026