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Illustration: Gartenbrunnen: erst anzeigen, dann bohren

Wasser finden und aufbereiten

Gartenbrunnen: erst anzeigen, dann bohren

Geprüft am 6 Quellen Aufwand: Projekt mit Fachbetrieb Redaktion Krisenbuddy

Kurz gesagt: Eine Bohrung bis ins Grundwasser zeigst du vorher an. Als Trinkwasser braucht Brunnenwasser Prüfungen.

Bohrung anzeigen

Wer so tief bohrt, dass sich das auf das Grundwasser auswirken kann, zeigt das einen Monat vorher bei der zuständigen Wasserbehörde an. Die Länder können eigene Regeln haben. [1]

Entnahme für den Haushalt

Grundwasser für den Haushalt oder in geringen Mengen für einen vorübergehenden Zweck braucht meist keine Erlaubnis, wenn der Wasserhaushalt nicht leidet. Die Länder dürfen trotzdem eine verlangen. [2]

Beispiel Berlin

In Berlin klärt man bei Gartenbrunnen bis 15 m Tiefe die Altlasten selbst beim Umweltamt des Bezirks. Kommt binnen eines Monats keine Untersagung, darf gebaut werden. In Wasserschutzgebieten gelten Verbote. [3]

Brunnenwasser trinken

Wer Brunnenwasser trinken will, betreibt eine Eigenwasserversorgung. Sie muss vier Wochen vorher beim Gesundheitsamt angezeigt und mindestens einmal im Jahr auf Keime untersucht werden. [4] [5] [6]

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Quellen

Inhaltlich geprüft am 16.10.2026. Jede Zahl und jede Handlungsempfehlung stützt sich auf diese Quellen.

  1. Wasserhaushaltsgesetz, § 49 Erdaufschlüsse, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen 16.10.2026
  2. Wasserhaushaltsgesetz, § 46 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen 16.10.2026
  3. Bau von Brunnen und Messstellen, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Berlin, abgerufen 16.10.2026
  4. Trinkwasserverordnung, § 11 Anzeigepflichten, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen 16.10.2026
  5. Trinkwasserverordnung, § 29 Untersuchungspflichten, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen 16.10.2026
  6. Kleine Trinkwasserversorgungen, Umweltbundesamt (UBA), abgerufen 16.10.2026