
Sicherheit zu Hause
Pfefferspray: was erlaubt ist
Kurz gesagt: Tierabwehrspray, Gerät mit Prüfzeichen oder verboten: was in Deutschland gilt und warum die Polizei abrät.
Was auf dem Gerät steht, zählt
Ob ein Spray erlaubt ist, hängt von seiner Kennzeichnung ab. Das amtliche Prüfzeichen ist neu ein Trapez mit PTB und R, alt eine Raute mit BKA. Tierabwehrspray muss ausdrücklich als solches beschriftet sein. [1] [2] [3] [4] [5] [13]
- Tierabwehrspray: fällt nicht unter das Waffengesetz
- Mit Prüfzeichen: Waffe, erlaubt schon ab 14 Jahren
- Dafür ist kein Kleiner Waffenschein nötig
- Ohne Prüfzeichen und Tierabwehr-Hinweis: verboten
Gegen Menschen nur in Notwehr
Ein Spray gegen einen Menschen einzusetzen, ist nur in Notwehr erlaubt. Sonst ist es eine gefährliche Körperverletzung, auf die mehrere Jahre Haft stehen können. Strafbar kann es auch sein, wenn jemand nur den Sprühnebel einatmet. [1] [2] [12]
Pfeffergel in Pistolenform
Manche Abwehrgeräte in Pistolenform verschießen Pfeffer als Gel oder Strahl und werden als Tierabwehrgerät verkauft. Dann gelten die Regeln für Tierabwehrspray. Fehlen dieser Hinweis und ein Prüfzeichen, ist schon der Kauf strafbar. [6] [1] [2]
Wo Sprays verboten sind
Geprüfte Reizstoffsprühgeräte sind wie alle Waffen an vielen Orten verboten. Lass Sprays dorthin am besten ganz zu Hause: [7] [8] [9] [2] [1]
- Volksfeste, Märkte, Messen, Sportveranstaltungen
- Konzerte, Kino, Disko und Tanz
- Demonstrationen und Versammlungen
- Waffen- und Messerverbotszonen
- Fernzüge, Fernbusse und ihre Bahnhofsgebäude
- Schulen in Niedersachsen, auch für Volljährige
Warum die Polizei abrät
Die Polizei hält Pfefferspray nicht für einen guten Selbstschutz: [2] [10] [11]
- Es gibt ein trügerisches Gefühl von Sicherheit
- Es hilft nur, wenn du es schon in der Hand hast
- Der Sprühnebel kann zurückschlagen und dich treffen
- In Räumen trifft er schnell auch Unbeteiligte
- Ein Angreifer kann es dir entreißen
- Es wirkt nicht immer und kann Täter reizen
Sicher aufbewahren, rechtzeitig tauschen
Bewahr Sprays so auf, dass Kinder nicht herankommen, geprüfte Reizstoffsprühgeräte wie alle Waffen in einem verschlossenen Behältnis. Schütz sie vor Hitze und praller Sonne. Ist das Haltbarkeitsdatum abgelaufen, lässt die Wirkung nach. [1] [6]
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Quellen
Inhaltlich geprüft am 17.10.2026. Jede Zahl und jede Handlungsempfehlung stützt sich auf diese Quellen.
- FAQ Waffenrecht: Häufig gestellte Fragen, Polizei Sachsen, abgerufen 17.10.2026
- Hinweise zu Pfefferspray und Reizstoffsprühgeräten (Stand 06/2016), Polizei Niedersachsen (bereitgestellt vom Landkreis Osterholz), abgerufen 17.10.2026
- § 3 WaffG: Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 17.10.2026
- Anlage 2 WaffG: Waffenliste, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 17.10.2026
- Waffenrecht: Kleinen Waffenschein beantragen, Land Berlin, Service-Portal (Polizei Berlin, Waffenbehörde), abgerufen 17.10.2026
- Herstellerangaben zu einem Pfeffergel-Abwehrgerät in Pistolenform (nur Geräteart, Haltbarkeit, Lagerung), PIEXON AG (Hersteller), abgerufen 17.10.2026
- § 42 WaffG: Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen, Verbotszonen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 17.10.2026
- § 42b WaffG: Verbot des Führens von Waffen und Messern im öffentlichen Personenfernverkehr, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 17.10.2026
- Großveranstaltungen: Feste sicher feiern, Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (polizei-beratung.de), abgerufen 17.10.2026
- Sicher unterwegs: Verhalten bei einem Angriff, Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (polizei-beratung.de), abgerufen 17.10.2026
- Gewalt unterwegs, Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (polizei-beratung.de), abgerufen 17.10.2026
- § 32 StGB: Notwehr, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 17.10.2026
- Anlage 1 WaffG: Begriffsbestimmungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 17.10.2026