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Illustration: Stromerzeuger: nie selbst ans Hausnetz

Licht und Energie

Stromerzeuger: nie selbst ans Hausnetz

Geprüft am 4 Quellen Aufwand: Beratung durch Elektrofachbetrieb Redaktion Krisenbuddy

Kurz gesagt: Ein Aggregat an die Hausleitung anzuschließen ist Arbeit für eine Elektrofachkraft. Sonst droht Lebensgefahr.

Nicht ans Hausnetz basteln

Nur eine Elektrofachkraft darf einen Stromerzeuger an die Hausinstallation anschließen. Falsch angeschlossen ist er lebensgefährlich, für alle im Haus und für Monteure, die draußen am Netz arbeiten. [2]

Sichere Umschaltung

Für Notstrom im Hausnetz muss das Haus vom öffentlichen Netz getrennt werden. Das übernimmt eine Umschalteinrichtung mit gegeneinander verriegelten Schaltern. Je nach Fall muss der Netzbetreiber Bescheid wissen. [2]

Benzin nie in die Wohnung

Benzin ist explosionsgefährlich und gehört nie in die Wohnung. Im Keller nennt das BBK höchstens 10 kg in geeigneten Kanistern. Im Haus fest eingebaut werden nur Dieselaggregate mit Abgasleitung ins Freie. [2] [4]

Braucht es das überhaupt?

Für die meisten Privathaushalte hält die Verbraucherzentrale teure Notstromlösungen nicht für nötig. [3]

Abgas bleibt draußen

Verbrennungsmotoren erzeugen Kohlenmonoxid. Drinnen dürfen nur Geräte laufen, die dafür zugelassen sind. Das BBK empfiehlt dazu geprüfte CO-Melder. [1]

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Quellen

Inhaltlich geprüft am 16.10.2026. Jede Zahl und jede Handlungsempfehlung stützt sich auf diese Quellen.

  1. Vorsorgen für Krisen und Katastrophen (Ratgeber, 2. Auflage 2025), Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), abgerufen 16.10.2026
  2. Autarke Notstromversorgung der Bevölkerung (Praxis im Bevölkerungsschutz, Band 19, 2015), Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), abgerufen 16.10.2026
  3. Was tun bei Stromausfall? Gut vorbereitet und richtig handeln, Verbraucherzentrale (verbraucherzentrale.de), abgerufen 16.10.2026
  4. Stromausfall: Vorsorge und Selbsthilfe (Bürgerinformation, Ausgabe 3, Stand 01/2019), Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), abgerufen 17.10.2026