
Wasser
Regenwasser im Haus: erst anzeigen
Kurz gesagt: Wer Regenwasser für WC oder Waschmaschine nutzt, meldet das dem Gesundheitsamt und trennt die Leitungen.
Anzeige beim Gesundheitsamt
Eine Regenwasseranlage im Haus ist eine Nichttrinkwasseranlage. Zeig sie spätestens vier Wochen vor dem Bau beim Gesundheitsamt an, die Stilllegung innerhalb von drei Tagen. [1] [2]
Strikt getrennt
Regenwasser darf nie direkt mit der Trinkwasserleitung verbunden sein. Nachgespeist wird nur über einen freien Auslauf oberhalb des höchsten Wasserstands, sonst kann Regenwasser ins Trinkwasser gelangen. [3] [4]
Alles kennzeichnen
Die Leitungen beider Systeme müssen dauerhaft und unverwechselbar gekennzeichnet sein. Zapfstellen brauchen den Hinweis, dass es kein Trinkwasser ist, und eine Sicherung gegen versehentliches Benutzen. [3]
WC ja, Wäsche mit Bedacht
Für die Toilettenspülung sieht das UBA keine Infektionsgefahr. Beim Wäschewaschen gibt es Hygienebedenken für Kleinkinder, ältere und kranke Menschen. [5]
Kosten und Gebühren
Eine Anlage kostet etwa 2.500 bis 5.000 Euro und rechnet sich oft erst nach deutlich mehr als zehn Jahren. Für das WC-Wasser können Abwassergebühren anfallen, frag bei deiner Gemeinde. [5]
Ordnungswidrig ohne Anzeige
Eine fehlende Anzeige, fehlende Kennzeichnung oder eine unzulässige Verbindung zur Trinkwasserleitung sind Ordnungswidrigkeiten. [6]
Mehr aus Wasser
Quellen
Inhaltlich geprüft am 16.10.2026. Jede Zahl und jede Handlungsempfehlung stützt sich auf diese Quellen.
- Trinkwasserverordnung, § 2 Begriffsbestimmungen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen 16.10.2026
- Trinkwasserverordnung, § 12 Anzeigepflichten bei Nichttrinkwasseranlagen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen 16.10.2026
- Trinkwasserverordnung, § 13, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen 16.10.2026
- Ratgeber: Trink was, Trinkwasser aus dem Hahn, Umweltbundesamt (UBA), abgerufen 16.10.2026
- Tipps für eine nachhaltige Regenwassernutzung, Umweltbundesamt (UBA), abgerufen 16.10.2026
- Trinkwasserverordnung, § 72 Ordnungswidrigkeiten, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen 16.10.2026