
Haustiere
Keine Küchenreste an Hühner und Schweine
Kurz gesagt: Speisereste an Nutztiere zu verfüttern ist in der EU verboten. Über sie verbreitet sich die Schweinepest.
EU-weites Verbot
Nutztiere dürfen keine Küchen- und Speiseabfälle bekommen. Nutztier ist jedes Tier, das gehalten wird, um Lebensmittel wie Eier oder Fleisch zu gewinnen, also auch Hühner im Garten. Im Zweifel frag beim Veterinäramt. [1]
Afrikanische Schweinepest
Das Virus verbreitet sich in Mitteleuropa auch über Speisereste und Wurst. Es übersteht Kühlen, Einfrieren, Pökeln und Räuchern. Für Menschen ist es ungefährlich. [2] [3]
Speisereste in die Tonne
Wirf Essensreste nur in verschließbare Mülltonnen, auch unterwegs. Bring kein Schweinefleisch aus Ländern außerhalb der EU mit. [2]
Wer Schweine hält
Schütz deine Schweine vor Wildschweinen und füttere nichts unbekannter Herkunft. Willst du selbst schlachten, meldest du jedes Tier vorher zur Fleisch- und Trichinenuntersuchung an. [2] [4]
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Quellen
Inhaltlich geprüft am 16.10.2026. Jede Zahl und jede Handlungsempfehlung stützt sich auf diese Quellen.
- Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 über tierische Nebenprodukte (konsolidiert), Europäische Union (EUR-Lex), abgerufen 16.10.2026
- FAQ zur Afrikanischen Schweinepest, Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), abgerufen 16.10.2026
- Afrikanische Schweinepest, Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), abgerufen 16.10.2026
- Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung, § 2a, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen 16.10.2026