
Haustiere
Hühner halten: vorher anmelden
Kurz gesagt: Schon ein einziges Huhn wird beim Veterinäramt angezeigt und gegen die Newcastle-Krankheit geimpft.
Anzeige vor dem Einzug
Wer Hühner, Wachteln, Enten, Gänse oder Tauben halten will, zeigt das vorher der zuständigen Behörde an, in der Regel dem Veterinäramt. Eine Mindestzahl gibt es nicht. [1]
Impfpflicht ab dem ersten Huhn
Hühner und Puten müssen gegen die Newcastle-Krankheit geimpft werden, auch in kleinen Hobbyhaltungen. Seit Februar 2026 gab es wieder Ausbrüche in Deutschland. Sprich mit einer Tierarztpraxis. [2] [3]
Tierseuchenkasse
Je nach Bundesland meldest du die Tiere auch der Tierseuchenkasse. Wer das versäumt, kann im Seuchenfall leer ausgehen. [4] [5]
Bestandsregister führen
Halte Zu- und Abgänge deiner Tiere in einem Register fest und heb es drei Jahre auf. [6]
Stallpflicht bei Geflügelpest
Bei Geflügelpest kann die Behörde anordnen, dass alle Tiere in den Stall oder unter ein dichtes Netz müssen. Plane dafür vorher Platz ein. [7] [8]
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Quellen
Inhaltlich geprüft am 16.10.2026. Jede Zahl und jede Handlungsempfehlung stützt sich auf diese Quellen.
- Viehverkehrsverordnung, § 26, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen 16.10.2026
- Die Newcastle Disease hat Deutschland erreicht, Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) am FLI, abgerufen 16.10.2026
- Newcastle-Krankheit (ND), Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), abgerufen 16.10.2026
- Meldepflicht für Tierbesitzer, Tierseuchenkasse Baden-Württemberg, abgerufen 16.10.2026
- Meldepflicht, Niedersächsische Tierseuchenkasse, abgerufen 16.10.2026
- Geflügelpest-Verordnung, § 2, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen 16.10.2026
- Geflügelpest-Verordnung, § 13, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen 16.10.2026
- Aviäre Influenza (Geflügelpest), Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), abgerufen 16.10.2026